{"id":5,"date":"2015-04-20T17:55:38","date_gmt":"2015-04-20T15:55:38","guid":{"rendered":"http:\/\/www.ferienresort-damerow.de\/agb\/"},"modified":"2021-04-14T09:12:43","modified_gmt":"2021-04-14T07:12:43","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ferienresort-damerow.de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n

Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen
f\u00fcr Leistungen der Hotels und Unterk\u00fcnfte der Meeressterne GmbH<\/span><\/span><\/h1>\n\n\n\n
<\/div>\n\n\n\n

Alternativ zur Durchsicht unserer Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen auf dieser Website, k\u00f6nnen Sie diese auch hier<\/a> als PDF-Datei herunterladen.<\/p>\n\n\n\n

I. Geltungsbereich<\/h2>\n\n\n\n
  1. Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber s\u00e4mtliche Leistungen der Hotels und Unterk\u00fcnfte der Meeressterne GmbH (nachfolgend umfassend: \u201eHotel\u201c), insbesondere f\u00fcr die mietweise \u00dcberlassung von Hotelzimmern, Ferienwohnungen und Bungalows zur Beherbergung sowie f\u00fcr die \u00dcberlassung von Konferenz-, Bankett- und anderen R\u00e4umlichkeiten des Hotels (nachfolgend umfassend: \u201eLeistungen\u201c).<\/li>
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der \u00fcberlassenen Zimmer, Ferienwohnungen und Bungalows sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bed\u00fcrfen der vorherigen schriftlichen 5. Zustimmung des Hotels, wobei \u00a7 540 Abs.1 Satz 2 BGB abbedungenwird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.<\/li>
  3. Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diesvorher ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wurde. Der Begriff \u201eKunde\u201c ist die einheitliche Bezeichnung f\u00fcr alle Leistungsempf\u00e4nger.<\/li><\/ol>\n\n\n\n

    II. Vertragsabschluss und Vertragspartner \/ Haftung und Verj\u00e4hrung<\/h2>\n\n\n\n
    1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu best\u00e4tigen.<\/li>
    2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter f\u00fcr den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegen\u00fcber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erkl\u00e4rung des Dritten vorliegt. Der Kunde haftetf\u00fcr jede vom Dritten in Anspruch genommene Leistung des Hotels, soweit dieser im Zusammenhang mit den vertraglich geschuldeten Leistungen steht, es sei denn, die in Anspruch genommene Leistung ist in Art oder Umfang derart ungew\u00f6hnlich, dass eine Billigung durch den Kunden als offensichtlich ausgeschlossen gelten muss.<\/li>
    3. Ein Dritter, der Leistungen bestellt, ist verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, an den Kunden, der die Leistung erh\u00e4lt, weiterzuleiten.<\/li>
    4. Der Kunde verpflichtet sich, das Hotel unverz\u00fcglich und unaufgefordert, sp\u00e4testens jedoch bei Vertragsabschluss dar\u00fcber aufzukl\u00e4ren, dass die Leistungserbringung und\/ oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religi\u00f6sen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, \u00f6ffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeintr\u00e4chtigen.<\/li>
    5. Das Hotel haftet f\u00fcr seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haltung auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit des Hotels beschr\u00e4nkt. F\u00fcr Sch\u00e4den, die auf der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit beruhen gilt dieses Haftungsbeschr\u00e4nkung nicht.<\/li>
    6. Alle Anspr\u00fcche gegen das Hotel verj\u00e4hren grunds\u00e4tzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabh\u00e4ngigen regelm\u00e4\u00dfigen Verj\u00e4hrungsfrist des \u00a7 199 Abs.1 BGB. Schadenersatzanspr\u00fcche verj\u00e4hren kenntnisunabh\u00e4ngig in f\u00fcnf Jahren. Die Verj\u00e4hrungsverk\u00fcrzungen gelten nicht bei Anspr\u00fcchen, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.<\/li>
    7. Diese Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt zugunsten des Hotels auch bei Verletzungen von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung (\u00a7\u00a7311 II, 241 II BGB) und Schadensersatzanspr\u00fcchen wegen von dem Hotel zu vertretender Pflichtverletzung (\u00a7 280 I BGB). <\/li><\/ol>\n\n\n\n

      III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung<\/h2>\n\n\n\n
      1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. <\/li>
      2. Der Kunde ist verpflichtet, die f\u00fcr die Zimmer\u00fcberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch f\u00fcr vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. <\/li>
      3. Die vereinbarten Preise schlie\u00dfen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Bei \u00c4nderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinf\u00fchrung, \u00c4nderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. \u00dcberschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserf\u00fcllung 4 Monate und erh\u00f6ht sich der von dem Hotel allgemein f\u00fcr derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, h\u00f6chstens jedoch um 5% anheben. <\/li>
      4. Die Preise k\u00f6nnen von dem Hotel ferner in angemessenem Umfang ge\u00e4ndert werden, wenn der Kunde nachtr\u00e4glich \u00c4nderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der G\u00e4ste w\u00fcnscht und das Hotel dem zustimmt. <\/li>
      5. Rechnungen des Hotels ohne F\u00e4lligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, auflaufende Forderungen jederzeit f\u00e4llig zu stellen und unverz\u00fcgliche Zahlungen zu verlangen. Der Kunde kommt sp\u00e4testens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach F\u00e4lligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegen\u00fcber einem Kunden, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in H\u00f6he von 5 % \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel jener eines h\u00f6heren Schadens vorbehalten. F\u00fcr jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngeb\u00fchr von \u20ac 5 erheben. <\/li>
      6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Ber\u00fccksichtigung der rechtlichen Bestimmungen f\u00fcr Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Die H\u00f6he der Vorauszahlung und die Zahlungstermine k\u00f6nnen im Vertrag schriftlich vereinbart werden. <\/li>
      7. In begr\u00fcndeten F\u00e4llen, z. B. Zahlungsr\u00fcckstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne der vorstehenden Nr. 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Verg\u00fctung zu verlangen. <\/li>
      8. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn oder w\u00e4hrend des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne der vorstehenden Nr. 3.5 f\u00fcr bestehende und k\u00fcnftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits geleistet wurde. <\/li>
      9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskr\u00e4ftigen Forderung gegen\u00fcber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern. <\/li>
      10. Die in Katalogen und sonstigen Druckschriften ver\u00f6ffentlichen Preise sind unverbindlich und k\u00f6nnen von dem Hotel jederzeit abge\u00e4ndert werden. <\/li><\/ol>\n\n\n\n

        IV. R\u00fccktritt des Kunden (i.e. Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen \/ No Show)<\/h2>\n\n\n\n
        1. Das Hotel r\u00e4umt dem Kunden bei Hotelaufnahmevertr\u00e4gen ein jederzeitiges R\u00fccktrittsrecht ein, bei anderen Leistungen bedarf jeder R\u00fccktritt eines Kunden der schriftlichen Zustimmung des Hotels. <\/li>
        2. Die Stornierungsbedingungen k\u00f6nnen je nach Unterkunft, Zimmer und Saisonzeit stark variieren. Soweit nicht explizit im Buchungsdialog\/ in der Buchungsbest\u00e4tigung anders angegeben, gelten die nachfolgenden Bedingungen: Im Falle des R\u00fccktritts des Kunden von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entsch\u00e4digung, wenn der R\u00fccktritt durch den Kunden erst innerhalb von 7 Tagen (bei Ferienwohnungen 14 Tagen) vor dem Anreisetag erkl\u00e4rt wird; es gilt der Zeitpunkt des schriftlichen Zugangs der Erkl\u00e4rung beim Hotel. Das Hotel hat dabei jedoch die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen auf den vereinbarten Preis anzurechnen. Das Hotel ist berechtigt, den Abzug f\u00fcr die ersparten Aufwendungen zu pauschalieren. Die Stornierungsgeb\u00fchren betragen 80 % des Gesamtpreises; ab Anreisetag 100 % des Gesamtpreises; der sich aus dem vertraglich vereinbarten Preis f\u00fcr \u00dcbernachtungen (je nach gebuchter Leistung mit oder ohne Fr\u00fchst\u00fcck) und dem vertraglich vereinbarten Preis f\u00fcr weitere Leistungen (z.B. Nutzung des Schwimmbad \/ Wellnessbereich) ergibt.<\/li>
        3. Eine Buchung kann bis zu dem Tag vor der Anreise (18 Uhr) kostenlos umgebucht werden, soweit der neue Anreisetermin nicht mehr als sechs Monate nach dem urspr\u00fcnglich gebuchten Anreisetag liegt. Bei einer Umbuchung auf einen neuen Reisezeitraum muss dieser mindestens dem Wert der urspr\u00fcnglichen Buchung entsprechen. <\/li>
        4. Die vorstehenden Regelungen in Nr. 4.2 \u00fcber die Entsch\u00e4digungspauschale gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (No Show). Die Regelung gilt entsprechend auch bei einer Reduzierung der bestellten Zimmeranzahl und\/oder der Aufenthaltsdauer. <\/li>
        5. Gesetzliche R\u00fccktrittsrechte des Kunden bleiben unber\u00fchrt. <\/li>
        6. Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option einger\u00e4umt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entsch\u00e4digung. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Rechtzeitigkeit der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung ist deren Zugang beim Hotel. Der Kunde muss den R\u00fccktritt in diesem Fall schriftlich erkl\u00e4ren. <\/li><\/ol>\n\n\n\n

          V. R\u00fccktritt des Hotels<\/h2>\n\n\n\n
          1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von dem Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. <\/li>
          2. Das Hotel ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder ihn zu k\u00fcndigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn h\u00f6here Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umst\u00e4nde die Erf\u00fcllung des Vertrages unm\u00f6glich machen, Zimmer unter irref\u00fchrenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. den Hotelgast oder den Zweck betreffend, gebucht wurden sowie wenn das Hotel begr\u00fcndeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Gesch\u00e4ftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels gef\u00e4hrden k\u00f6nnen. Ist der R\u00fccktritt oder die K\u00fcndigung des Hotels berechtigt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz. <\/li>
          3. Das Hotel setzt den Kunden von der Aus\u00fcbung des R\u00fccktrittsrechts unverz\u00fcglich schriftlich in Kenntnis. <\/li><\/ol>\n\n\n\n

            VI. Zimmerbereitstellung und -r\u00fcckgabe<\/h2>\n\n\n\n
            1. Soweit der Kunde nicht alle Zimmer des Hotels reserviert hat, besteht innerhalb einer Zimmerkategorie kein Anspruch auf Wahl bestimmter Zimmer oder R\u00e4umlichkeiten. Auf der Reservierungsbest\u00e4tigung angegebene Zimmernummern sind unverbindliche Kundenw\u00fcnsche. <\/li>
            2. Gebuchte Hotelzimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verf\u00fcgung. Gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verf\u00fcgung. Gebuchte Zimmer werden bis mindestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages bereitgehalten. Erscheint der Kunde bzw. der Gast nicht bis 18:00 Uhr und ist ein sp\u00e4teres Eintreffen nicht angek\u00fcndigt, kann das Hotel das reservierte Zimmer anderweitig vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzanspr\u00fcche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein R\u00fccktrittsrecht zu. <\/li>
            3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf fr\u00fchere Bereitstellung. <\/li>
            4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Hotels und die Ferienwohnungen sp\u00e4testens um 10:00 Uhr ger\u00e4umt zur Verf\u00fcgung zu stellen. Bei versp\u00e4teter R\u00e4umung kann das Hotel f\u00fcr den durch die vertrags\u00fcberschreitende Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Anspr\u00fcche des Kunden werden hierdurch nicht begr\u00fcndet. Ihm steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Das Hotel bietet nach Verf\u00fcgbarkeit einen sp\u00e4teren Termin zur R\u00e4umung des Zimmers an (Late Checkout). <\/li>
            5. Bei Vereinbarungen eines Zimmerkontingents sind die darin umfassenden Zimmer grunds\u00e4tzlich verbindlich gebucht. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber der anderen Seite bis zum vereinbarten Abruftermin die vereinbarte Zimmerzahl zu reduzieren oder zum Erl\u00f6schen zu bringen. <\/li><\/ol>\n\n\n\n

              VII. Haftung des Hotels<\/h2>\n\n\n\n
              1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns f\u00fcr seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Anspr\u00fcche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Sch\u00e4den, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Sch\u00e4den, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen gleich. Sollten St\u00f6rungen oder M\u00e4ngel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverz\u00fcgliche R\u00fcge des Kunden bem\u00fcht sein, f\u00fcr Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die St\u00f6rung zu beheben und einen m\u00f6glichen Schaden gering zu halten. <\/li>
              2. F\u00fcr eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, jedoch h\u00f6chstens \u20ac 3500, und abweichend f\u00fcr Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten h\u00f6chstens \u20ac 800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten k\u00f6nnen bis zu einem H\u00f6chstwert von \u20ac 2500, im Hotel-oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser M\u00f6glichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsanspr\u00fcche erl\u00f6schen, wenn nicht der Kunde unverz\u00fcglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerst\u00f6rung oder Besch\u00e4digung unverz\u00fcglich dem Hotel Anzeige macht (\u00a7 703 BGB). <\/li>
              3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verf\u00fcgung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsauftrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Besch\u00e4digung auf dem Hotelgrundst\u00fcck abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, au\u00dfer bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Dies gilt auch f\u00fcr Erf\u00fcllungsgehilfen des Hotels. Nr. 2 S\u00e4tze 2 bis 3 gelten entsprechend. Eine Bewachung erfolgt nicht. <\/li>
              4. Weckauftr\u00e4ge werden von dem Hotel mit gr\u00f6\u00dfter Sorgfalt ausgef\u00fchrt. Nachrichten, Post und Warensendungen f\u00fcr die G\u00e4ste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel \u00fcbernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und- auf Wunsch \u2013 gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Eine Haftung wird hierbei vom Hotel nicht \u00fcbernommen, Nr. 2 S\u00e4tze 2 bis 3 gelten entsprechend. <\/li><\/ol>\n\n\n\n

                VIII. Schlussbestimmungen<\/h2>\n\n\n\n
                1. \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen durch den Kunden sind unwirksam. <\/li>
                2. Erf\u00fcllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. <\/li>
                3. Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand \u2013 auch f\u00fcr Scheck und Wechselstreitigkeiten \u2013 ist im kaufm\u00e4nnischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des \u00a7 38 Absatz 2 ZPO erf\u00fcllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. <\/li>
                4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. <\/li>
                5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. <\/li><\/ol>\n\n\n\n

                  Stand: Januar 2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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